Lieferketten-Gesetz 2026: Was ändert sich für den Mittelstand?

Veröffentlicht am 14. Mai 2026 von Ashford Partner Redaktion

Lieferketten

Die Regulierung globaler Lieferketten verschärft sich im Jahr 2026 erneut. War das ursprüngliche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zunächst nur für Großunternehmen relevant, greifen nun neue Richtlinien, die über die Zuliefererbeziehungen auch den deutschen Mittelstand direkt betreffen.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

Unternehmen müssen nun nicht mehr nur ihre direkten Zulieferer (Tier 1) im Blick behalten, sondern Risikoanalysen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bis hin zur Rohstoffgewinnung durchführen. Dies betrifft insbesondere Branchen wie Automobilbau, Textilindustrie und den Maschinenbau.

"Die größte Hürde für den Mittelstand ist die bürokratische Dokumentation. Ohne digitalisierte Lieferketten-Audits ist der Aufwand kaum noch zu bewältigen."

Drei konkrete Handlungsschritte für KMU

Ashford Partner unterstützt Sie bei der rechtskonformen Umsetzung ohne unnötigen Mehraufwand. Kontaktieren Sie unsere Logistikexperten für ein unverbindliches Erstgespräch.

← Zurück zum Blog
Cookie-Einwilligung
Wir verwenden Cookies, um die Website-Nutzung zu analysieren, unsere Dienste zu verbessern und personalisierte Werbung (z. B. Google Ads) bereitzustellen. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.