Lieferketten-Gesetz 2026: Was ändert sich für den Mittelstand?
Veröffentlicht am 14. Mai 2026 von Ashford Partner Redaktion
Die Regulierung globaler Lieferketten verschärft sich im Jahr 2026 erneut. War das ursprüngliche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zunächst nur für Großunternehmen relevant, greifen nun neue Richtlinien, die über die Zuliefererbeziehungen auch den deutschen Mittelstand direkt betreffen.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Unternehmen müssen nun nicht mehr nur ihre direkten Zulieferer (Tier 1) im Blick behalten, sondern Risikoanalysen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg bis hin zur Rohstoffgewinnung durchführen. Dies betrifft insbesondere Branchen wie Automobilbau, Textilindustrie und den Maschinenbau.
"Die größte Hürde für den Mittelstand ist die bürokratische Dokumentation. Ohne digitalisierte Lieferketten-Audits ist der Aufwand kaum noch zu bewältigen."
Drei konkrete Handlungsschritte für KMU
- Digitale Risikoanalyse: Automatisieren Sie das Lieferanten-Onboarding und verlangen Sie zertifizierte Selbstauskünfte.
- Verhaltenskodex etablieren: Setzen Sie klare Richtlinien für Menschenrechte und Umweltstandards auf und lassen Sie diese vertraglich zusichern.
- Beschwerdeverfahren einrichten: Etablieren Sie einen anonymen Kanal, über den Unregelmäßigkeiten in Ihrer Lieferkette gemeldet werden können.
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